FAQ
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir einige nützliche Tipps und Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, Ihren Antrag bestmöglich vorzubereiten.
Antragstellung
Ein Antrag kann nur nach vorheriger Voranfrage eingereicht werden. Bitte reichen Sie daher zunächst eine Voranfrage über unser Online-Formular ein. Nach Prüfung Ihrer Voranfrage erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail. Wenn eine Antragstellung möglich ist, enthält diese E-Mail einen persönlichen Link zum Antragsformular.
Es gibt keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen, da laufend über die eingehenden Anträge entschieden wird. Alle Anträge müssen aber mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wir fördern sowohl kurzzeitige als auch mehrjährige Projekte. Eine Dauerförderung kann nicht ermöglicht werden. Bei der Durchführung mehrjähriger Projekte muss jeweils pro Jahr ein Zwischenbericht eingereicht werden.
Ja. Eine Antragstellung ist nur nach vorheriger Voranfrage möglich. So erhalten Sie zunächst eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zu unseren Förderbereichen und Fördermöglichkeiten passt.
Wenn wir eine Antragstellung empfehlen, senden wir Ihnen mit unserer Rückmeldung einen persönlichen Link zum Antragsformular. Je nach Einschätzung können wir Ihnen außerdem Hinweise zu möglichen Schwerpunkten im Antrag oder eine erste Orientierung zum geplanten Projektvolumen geben.
Wir bemühen uns, Ihnen auf Ihre Voranfrage innerhalb von zwei Wochen und auf Ihren Vollantrag innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung zu geben. Diese erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Im Falle einer Förderzusage senden wir Ihnen zusätzlich ein Bewilligungsschreiben per Post zu.
Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, solange die Bearbeitungsfrist von drei Monaten noch nicht verstrichen ist.
Wir nehmen Förderanträge für ganz Deutschland entgegen.
Falls Ihre Organisation mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und derzeit noch kein vollständiges Kinderschutzkonzept vorliegt, können Sie alternativ ein Dokument einreichen, in dem Sie kurz die bereits umgesetzten Maßnahmen zum Kinderschutz beschreiben.
Nein. Für die Antragstellung reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein – weder Originalunterschriften noch digitale Signaturen einer zeichnungsberechtigten Person sind erforderlich.
Erst im Falle einer Förderzusage müssen die Bewilligungsbedingungen von einer zeichnungsberechtigten Person durch Unterschrift akzeptiert werden.
Finanzen
Nein. Die Höhe unseres Förderbetrags machen wir vom Projekt, der Laufzeit und den noch zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Es gibt keine feste Eigenmittelgrenze. Je nach Möglichkeiten können bzw. sollten Sie Eigenmittel in angemessener Höhe einbringen. Sehr gerne finanzieren wir auch Projekte in Kofinanzierung mit anderen Fördermitteln.
Es können Sach- und Personalkosten beantragt werden.
Weitere Fragen
Falls Sie Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Antrags haben, stellen Sie bitte eine Voranfrage. Falls Sie die Heidehof Stiftung besser kennenlernen möchten und Fragen zum formellen Ablauf haben, dann können Sie gerne an einer der nächsten Online-Sprechstunden teilnehmen.
Im Rahmen der Online-Sprechstunde findet monatlich ein Termin per Zoom statt, in dem wir allen Teilnehmenden aus verschiedenen Organisationen gemeinsam die Heidehof Stiftung vorstellen und die Prozesse der Projektförderung erläutern.
Es ist möglich Fragen zur Antragstellung und dem Antragsformular zu stellen, wir können allerdings keine 1:1 Beratung zu Ihren Projektideen machen. Nutzen Sie für inhaltliche Fragen bitte die Voranfrage.
Den Einwahl-Link zur nächsten Online-Sprechstunde erhalten Sie nach der Anmeldung. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.