Antragstellung

Einen vollständigen Förderantrag können Sie nur einreichen, wenn Sie auf Ihre Voranfrage bereits eine positive Rückmeldung von uns erhalten haben. Mit der Voranfrage prüfen wir vorab, ob Ihr Projektvorhaben grundsätzlich zu unseren Themenfeldern passt und eine Antragstellung sinnvoll ist.

Bei weiteren Fragen zur Antragstellung können Sie sich für die nächsten Online-Sprechstunde anmelden

Hinweise zur Beantragung

  • Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.
  • Vor der Antragstellung ist immer eine Voranfrage erforderlich. Bitte reichen Sie daher zunächst eine Voranfrage über unser Online-Formular ein. Nach Prüfung Ihrer Voranfrage erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail. Wenn eine Antragstellung möglich ist, enthält diese E-Mail einen persönlichen Link zum Antragsformular.
  • Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und reichen Sie Ihre Voranfrage so frühzeitig ein, dass der vollständige Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn bei uns eingehen kann.
  • Die Antragstellung erfolgt anschließend ausschließlich über diesen persönlichen Link zum Online-Antragsformular. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Bestätigung sowie eine Referenznummer, die dem Projekt zugeordnet wurde. Sollten Sie zusätzliche Unterlagen zum Projekt oder zur antragstellenden Institution, zum Beispiel Broschüren oder Videos, einsenden wollen, können Sie auf unsere Bestätigungs-E-Mail antworten.
  • Sofern Projekte im Bildungsbereich die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern zum Inhalt haben, ist der Antrag gemeinschaftlich einzureichen, wobei die Federführung und Verantwortlichkeit bei einem der beiden Partner liegt. Hierfür stellen wir ein passendes Formblatt zur Interessensbekundung der Schule zur Verfügung, das Sie mit dem Antrag einreichen können.
  • Bitte lesen Sie vor der Beantragung unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Bewilligungsbedingungen sorgfältig durch.
  • Ist die antragstellende Institution nicht öffentlich, sondern gemeinnützig, benötigen wir im Falle einer Bewilligung noch eine Kopie des Freistellungsbescheides Ihres Finanzamtes. Diese können Sie später nachreichen.

Nicht gefördert werden: 

  • Grundlagenforschung ohne erkennbaren Anwendungsbezug
  • Projekte, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand fallen, insbesondere Leistungen, die über die Sozialgesetze finanziert werden
  • Zuwendungen an Einzelpersonen sowie Stipendien