Antragstellung

Sehr gerne nehmen wir über unsere Website  Ihren Förderantrag entgegen, wenn dieser zu einem der geförderten Themenfelder passt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Projektvorhaben thematisch zu uns passt, sollten Sie vorab eine Voranfrage stellen. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung dazu, ob es sinnvoll ist, einen vollständigen Antrag einzureichen. 

Bei weiteren Fragen zur Antragstellung können Sie sich für die nächsten Online-Sprechstunde anmelden

Hinweise zur Beantragung

Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.

Sofern Projekte im Bildungsbereich die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern zum Inhalt haben, ist der Antrag gemeinschaftlich einzureichen, wobei die Federführung und Verantwortlichkeit bei einem der beiden Partner liegt. Hierfür stellen wir ein passendes Formblatt zur Interessensbekundung der Schule zur Verfügung, das Sie mit dem Antrag einreichen können.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über unser Online-Antragsformular. Sie erhalten von uns nach Prüfung des Antrags eine Bestätigung sowie eine Referenznummer, die dem Projekt zugeordnet wurde. Sollten Sie zusätzliche Unterlagen zum Projekt oder zum Antragsteller (Broschüren, Videos etc.) einsenden wollen, können Sie auf unsere E-Mail antworten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn bei uns ein.

Bitte lesen Sie vor der Beantragung unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Bewilligungsbedingungen sorgfältig durch.

Ist die den Antrag stellende Institution nicht öffentlich sondern gemeinnützig, benötigen wir – im Falle einer Bewilligung – noch eine Kopie des Freistellungsbescheides Ihres Finanzamtes. Diese können Sie später nachreichen.

Nicht gefördert werden: 

  • Grundlagenforschung ohne erkennbaren Anwendungsbezug 
  • Projekte, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand fallen, insbesondere Leistungen, die über die Sozialgesetze finanziert werden 
  • Zuwendungen an Einzelpersonen sowie Stipendien

Für folgende Projekte ist vorab eine Voranfrage erforderlich: 

  • Wenn die antragstellende Organisation ihren Sitz außerhalb Deutschlands hat oder das Projekt außerhalb Deutschlands durchgeführt werden soll 
  • Projekte, deren Reichweite nur einen beschränkten Kreis an Menschen erreicht – ausgenommen sind Vorhaben zur Stärkung vulnerabler Gruppen
 
  • Investitionen in Gebäude oder bauliche Maßnahmen 
  • Forschungsprojekte